כָּל הַזְּבָחִים שֶׁנִזְבְּחוּ שֶׁלֹּא לִשְׁמָן, כְּשֵׁרִים, אֶלָּא שֶׁלֹּא עָלוּ לַבְּעָלִים לְשֵׁם חוֹבָה. חוּץ מִן הַפֶּסַח וּמִן הַחַטָּאת. הַפֶּסַח בִּזְמַנּוֹ, וְהַחַטָּאת, בְּכָל זְמָן. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אַף הָאָשָׁם. הַפֶּסַח בִּזְמַנּוֹ, וְהַחַטָּאת וְהָאָשָׁם, בְּכָל זְמָן. אָמַר רַבִּי אֱלִיעֶזֶר, הַחַטָּאת בָּאָה עַל חֵטְא, וְהָאָשָׁם בָּא עַל חֵטְא. מַה חַטָּאת פְּסוּלָה שֶׁלֹּא לִשְׁמָהּ, אַף הָאָשָׁם פָּסוּל שֶׁלֹּא לִשְׁמוֹ: Alle Opfer, die unter einem anderen als ihrem Namen geschlachtet worden sind1 Man hat z. B. ein Opfertier, das zum Ganzopfer bestimmt war, als Friedensopfer geschlachtet, d. h. der Schlachtende hat ausdrücklich erklärt (s. weiter Note 37), dass er das Opfer als Friedensopfer schlachte. Aus Mischna 4 ist ersichtlich, dass dasselbe, wie für das Schlachten, auch für die drei folgenden Opferhandlungen gilt, das sind: קבלה oder קבול das Auffangen, הולכה oder הלוך das Hintragen und זריקה das Sprengen des Blutes (siehe dort Note 31, 32 und 33). Diese Bestimmungsänderung seitens des die Opferhandlung Vollziehenden zieht jedoch nur dann die in der Mischna angegebene Folge nach sich, wenn sie absichtlich geschehen ist; hat nur ein Irrtum vorgelegen, so gilt sie als nicht geschehen. Nach Abschnitt IV, 6 muss der die Opferhandlung Vollziehende seine Gedanken sowohl auf das Opfer — was für ein Opfer es ist, das er schlachtet (לשם זבח) — als auch auf den Opfernden, für den das Opfer geschlachtet wird (לשם זובח), gerichtet haben. Hat er aber als die Person, für die er das Opfer darbringt, einen anderen Namen genannt als den des Eigentümers des Opfertieres, so gilt das Opfer ebenfalls — vorausgesetzt wieder, dass es absichtlich geschehen ist — als unter einem anderen Namen (שלא לשמו) dargebracht (שנוי בעלים). In diesem Falle treten die beeinträchtigenden Folgen jedoch nur dann ein, wenn entweder bei den drei ersten Opferhandlungen die ausgesprochene Absicht vorgelegen hat, das Blut für eine andere Person zu sprengen, oder das Blut tatsächlich für eine andere Person gesprengt worden ist; vgl. Raschi zu Talmud 4a. s. v. וישנו בד׳ עבודות (dagegen Maim. הלכות פסולי המוקדשין XV, 1)., sind tauglich2 Sie sind vollständig so zu behandeln, als wären sie ganz ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäss dargebracht worden., nur werden sie den Eigentümern nicht als Pflichtopfer angerechnet3 Die Eigentümer haben deshalb das Opfer, das sie schuldeten, nochmals darzubringen., ausser dem Pesachopfer und dem Sündopfer4 Sie sind, wenn sie unter einem anderen Namen dargebracht worden sind, vollständig untauglich, das Sündopfer sogar dann, wenn es richtig als Sündopfer für die Person des Eigentümers, aber für eine andere Sünde als diejenige, für die es vom Eigentümer als Sündopfer bestimmt worden war, dargebracht worden ist. Im Talmud werden diese Ausnahmebestimmungen für das Pesach- und das Sündopfer aus betreffenden Schriftstellen begründet., dem Pesachopfer in der für es bestimmten Zeit5 Die Zeit der Darbringung des Pesachopfers ist der 14. Nissan nachmittags. Nach dem 14. Nissan gilt jedes zum Pesachopfer bestimmt gewesene Tier nach der geltenden Halacha von selbst als Friedensopfer, and treffen daher darauf nur die für Friedensopfer geltenden Bestimmungen zu. Vor dem 14. Nissan gilt nach der Ansicht Einiger ebenfalls jedes zum Pesachopfer bestimmte Tier als Friedensopfer, ohne dass es hierzu erst einer besonderen Bestimmungsänderung (עקירה) bedürfte. (כן דעת הרמב״ם לפ״ד הצל׳׳ח על פסחים ס׳ ע״ב); nach der Ansicht Anderer bedarf es hiezu vor dem 14. Nissan erst einer besonderen Bestimmungsänderung (תוספות שם ד״ה בשאר ימות השנה). Über den Vormittag des 14. Nissan siehe die Controverse in Mischna 3. und dem Sündopfer zu jeder Zeit. R. Elieser sagt: Auch ausser dem Schuldopfer, dem Pesachopfer in der für es bestimmten Zeit, und dem Sündopfer und Schuldopfer zu jeder Zeit. Es sagte nämlich R. Elieser: Das Sündopfer wird für eine Sünde dargebracht, und das Schuldopfer wird für eine Sünde dargebracht; wie das unter einem anderen Namen dargebrachte Sündopfer untauglich ist, so ist auch das unter einem anderen Namen dargebrachte Schuldopfer untauglich6 In der im Talmud (10b) angeführten Tosefta begründet R. Elieser seine Ansicht gegenüber den dagegen gemachten Einwänden zum Schluss durch die Schriftstelle Lev. 7, 7: כחטאת כאשם „wie das Sündopfer so das Schuldopfer“, durch diesen Vergleich habe die Schrift auch in dieser Beziehung das Schuldopfer dem Sündopfer gleichstellen wollen..
יוֹסֵי בֶן חוֹנִי אוֹמֵר, הַנִּשְׁחָטִים לְשֵׁם פֶּסַח וּלְשֵׁם חַטָּאת, פְּסוּלִים. שִׁמְעוֹן אֲחִי עֲזַרְיָה אוֹמֵר, שְׁחָטָן לְשֵׁם גָּבוֹהַּ מֵהֶם, כְּשֵׁרִין. לְשֵׁם נָמוּךְ מֵהֶם, פְּסוּלִים. כֵּיצַד. קָדְשֵׁי קָדָשִׁים שֶׁשְּׁחָטָן לְשֵׁם קָדָשִׁים קַלִּים, פְּסוּלִין. קָדָשִׁים קַלִּים שֶׁשְּׁחָטָן לְשֵׁם קָדְשֵׁי קָדָשִׁים, כְּשֵׁרִין. הַבְּכוֹר וְהַמַּעֲשֵׂר שֶׁשְּׁחָטָן לְשֵׁם שְׁלָמִים, כְּשֵׁרִין. וּשְׁלָמִים שֶׁשְּׁחָטָן לְשֵׁם בְּכוֹר, לְשֵׁם מַעֲשֵׂר, פְּסוּלִין: Jose, Sohn Chone’s7 Der Name kommt in der Mischna nur an dieser einen Stelle vor: im Talmud 11a lautet er: יוסף בן הוני, in Pesachim 78b: יוסף בן חונאי., sagt8 Jose, Sohn Chone’s und ebenso der nachfolgende Simon, Bruder Asaria’s, wenden sich gegen den am Anfange der vorhergehenden Mischna aufgestellten allgemeinen Grundsatz.: [Andere Opfer], die unter dem Namen eines Pesachopfers9 in der für dieses bestimmten Zeit. oder unter dem Namen eines Sündopfers10 zu jeder Zeit, wie oben Mischna 1. geschlachtet worden sind, sind untauglich11 ebenso wie das Pesach- und das Sündopfer untauglich sind, wenn sie unter dem Namen eines anderen Opfers geschlachtet worden sind.. Simon, Bruder Asaria’s12 Auch dieser Tanna kommt ausser hier nur noch ein Mal in der Mischna (Tohorot 8, 7) vor. Die ungewöhnliche Bezeichnung des Simon nach dem Namen seines Bruders, anstatt wie sonst üblich nach dem Namen des Vaters, wird damit begründet, dass die beiden Brüder unter sich vereinbart hatten, Asaria solle sich den Geschäften widmen und den Bruder mit versorgen, damit dieser sich ungestört ganz dem Torastudium widmen könne; so hatte Asaria mit Anteil an den Ergebnissen dieses Studiums seines Bruders Simon, und darum werde sein Name neben dem des Bruders genannt (Sota 21a). sagt: Hat man sie13 alle übrigen Opfer ausser dem Pesach- und dem Sündopfer. unter dem Namen eines [an Heiligkeit] höher als sie stehenden [Opfers] geschlachtet, so sind sie tauglich, unter dem Namen eines niedriger stehenden, sind sieuntauglich; z. B. Hochheiliges, das man unter dem Namen von einfach Heiligem14 Als hochheilig, קדש קדשים wörtlich = „heilig unter dem Heiligen“, galten von den Tieropfern: das Ganzopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer und die Friedensopfer der Gemeinde am Wochenfeste; alle übrigen Opfer wurden קדשים קלים „Heiliges leichteren Grades“ genannt. geschlachtet hat, ist untauglich, einfach Heiliges, das man unter dem Namen von Hochheiligem geschlachtet hat, ist tauglich15 Da hier der Zusatz „nur werden sie dem Eigentümer nicht als Pflichtopfer angerechnet“ fehlt, wird im Talmud (11b) die Frage aufgeworfen und unentschieden gelassen, ob dieser Zusatz hier als nicht controvers stillschweigend zu ergänzen ist, oder ob auch in diesem Falle Simon’s Ansicht von der des letzten Tanna abweicht, und „tauglich“ hier unbeschränkt tauglich bedeutet.. Das Erstgeborene16 Die männliche Erstgeburt von Rindern, Schafen und Ziegen (Num. 18, 17). und das Zehnte17 Der Viehzehnt, der von dem jährlichen Zuwachs der Herde abgesondert wurde (Lev. 27, 32). Die Erstgeburt und der Viehzehnt gehören wie die Friedensopfer zu den קדשים קלים, sie stehen aber an Heiligkeit diesen nach. Sie wurden zwar als Opfer dargebracht und von ihrem Blute wurde an den Altar gesprengt, aber im Gegensatz zu den Friedensopfern wurde mit ihrem Blute nur eine Sprengung gemacht und fehlen bei ihnen eine Anzahl von Bestimmungen, die für die Darbringung des Friedensopfers vorgeschrieben sind., die man unter dem Namen von Friedensopfern geschlachtet hat, sind tauglich, Friedensopfer, die man unter dem Namen von Erstgeborenen oder unter dem Namen von Zehntem geschlachtet hat, sind untauglich.
הַפֶּסַח שֶׁשְּׁחָטוֹ בְשַׁחֲרִית בְּאַרְבָּעָה עָשָׂר שֶׁלֹּא לִשְׁמוֹ, רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ מַכְשִׁיר, כְּאִלּוּ נִשְׁחַט בִּשְׁלשָׁה עָשָׂר. בֶּן בְּתֵירָא פּוֹסֵל, כְּאִלּוּ נִשְׁחַט בֵּין הָעַרְבָּיִם. אָמַר שִׁמְעוֹן בֶּן עַזַּאי, מְקֻבָּל אֲנִי מִפִּי שִׁבְעִים וּשְׁנַיִם זָקֵן, בְּיוֹם שֶׁהוֹשִׁיבוּ רַבִּי אֶלְעָזָר בֶּן עֲזַרְיָה בַיְשִׁיבָה, שֶׁכָּל הַזְּבָחִים הַנֶּאֱכָלִים שֶׁנִּזְבְּחוּ שֶׁלֹּא לִשְׁמָן, כְּשֵׁרִים, אֶלָּא שֶׁלֹּא עָלוּ לַבְּעָלִים מִשּׁוּם חוֹבָה, חוּץ מִן הַפֶּסַח וּמִן הַחַטָּאת. וְלֹא הוֹסִיף בֶּן עַזַּאי אֶלָּא הָעוֹלָה, וְלֹא הוֹדוּ לוֹ חֲכָמִים: Das Pesachopfer, das man am Vormittag des vierzehnten [Nissan] unter einem anderen Namen geschlachtet hat, erklärt R. Josua für tauglich18 weil nur der Nachmittag des vierzehnten die für die Darbringung des Pesachopfers bestimmte Zeit ist., so, als wäre es am dreizehnten geschlachtet worden; Ben Bethera erklärt es für untauglich19 Auch nach Ben Bethera ist nur der Nachmittag des vierzehnten die für das Pesachopfer bestimmte Zeit; hat man das Pesachopfer vormittags לשמו geschlachtet, so ist es untauglich. Aber auch, wenn man es vormittags שלא לשמו geschlachtet hat, ist es untauglich, weil es doch immerhin an dem für das Pesachopfer bestimmten Tage geschlachtet worden ist, הואיל ומקצתו ראוי (Talmud)., so, als wäre es am Nachmittag geschlachtet worden. Simon ben Assai sagte: Ich bin im Besitze einer Tradition aus dem Munde der 7220 S. Sanhedrin I Note 56. Ältesten21 Die Einzahl זקן steht hier statt der Mehrzahl זקנים, um die Einmütigkeit zu kennzeichnen, mit welcher die Halachot in jener Versammlung festgestellt worden sind. von dem Tage, an welchem man R. Eleasar, Sohn Asaria’s, zum Vorsitzenden der Lehrversammlung eingesetzt hat22 An jenem Tage ist eine grosse Anzahl von Halachot im Lehrhause festgestellt worden, insbesondere alle die im Traktat Edujot aufgeführten (Berachot 28a). Wo in der Mischna der Ausdruck בו ביום vorkommt, ist stets dieser Tag gemeint (vgl. Jadajim IV, 2)., dass alle Opfer, die gegessen werden23 deren Fleisch von den Priestern oder den Eigentümern verzehrt wird., die unter einem anderen Namen geschlachtet worden sind, tauglich sind, nur dass sie den Eigentümern nicht als Pflichtopfer angerechnet werden, ausser dem Pesachopfer und dem Sündopfer; Ben Assai hat [damit] nur das Ganzopfer24 von dem auch das Fleisch auf dem Altar verbrannt wurde. noch hinzugefügt, die anderen Weisen haben ihm aber nicht zugestimmt.
הַפֶּסַח וְהַחַטָּאת שֶׁשְּׁחָטָן שֶׁלֹּא לִשְׁמָן, קִבֵּל, וְהִלֵּךְ, וְזָרַק, שֶׁלֹּא לִשְׁמָן, אוֹ לִשְׁמָן וְשֶׁלֹּא לִשְׁמָן, אוֹ שֶׁלֹּא לִשְׁמָן וְלִשְׁמָן, פְּסוּלִים. כֵּיצַד לִשְׁמָן וְשֶׁלֹּא לִשְׁמָן, לְשֵׁם פֶּסַח וּלְשֵׁם שְׁלָמִים. שֶׁלֹּא לִשְׁמָן וְלִשְׁמָן, לְשֵׁם שְׁלָמִים וּלְשֵׁם הַפֶּסַח. שֶׁהַזֶּבַח נִפְסָל בְּאַרְבָּעָה דְבָרִים, בַּשְּׁחִיטָה וּבַקִּבּוּל וּבַהִלּוּךְ וּבַזְּרִיקָה. רַבִּי שִׁמְעוֹן מַכְשִׁיר בְּהִלּוּךְ, שֶׁהָיָה רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, אִי אֶפְשָׁר שֶׁלֹּא בִשְׁחִיטָה וְשֶׁלֹּא בְקַבָּלָה וְשֶׁלֹּא בִזְרִיקָה, אֲבָל אֶפְשָׁר שֶׁלֹּא בְהִלּוּךְ, שׁוֹחֵט בְּצַד הַמִּזְבֵּחַ וְזוֹרֵק. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, הַמְהַלֵּךְ בִּמְקוֹם שֶׁהוּא צָרִיךְ לְהַלֵּךְ, הַמַּחֲשָׁבָה פוֹסֶלֶת. וּבִמְקוֹם שֶׁאֵין צָרִיךְ לְהַלֵּךְ, אֵין הַמַּחֲשָׁבָה פוֹסָלֶת: Das Pesachopfer25 zu seiner Zeit wie in Mischna 1. oder das Sündopfer, die man unter einem anderen Namen geschlachtet hat, oder deren Blut man unter einem anderen Namen aufgefangen, hingetragen oder gesprengt hat26 wenn eine dieser Opferhandlungen שלא לשמו ausgeführt worden ist, wenn auch die übrigen richtig לשמן ausgeführt wurden. Die Form הלך ist von הלוך (mit dem Blut zum Altar hingehen) gebildet (s. Pesachim V. Note 4)., oder unter ihrem und unter einem anderen Namen, oder unter einem anderen und unter ihrem Namen27 Nach der Gemara (Pesachim 60a) bezieht sich auch dieses או לשמן ושלא לשמן und או שלא לשמן ולשמן auf jede der vier Opferhandlungen, und es sind folgende zwei Fälle möglich: entweder man hat z. B. beim Schlachten gesagt „ich schlachte dieses Opfer als Pesachopfer“ (לשמו) und dann „ich schlachte es als Friedensopfer“ (שלא לשמו) und ebenso umgekehrt, oder man hat beim Schlachten gesagt „ich schlachte es als Pesachopfer (לשמו), um dann das Blut als das von einem Friedensopfer (שלא לשמו) zu sprengen“, wenn man nachher diese Absicht auch nicht ausgeführt, sondern tatsächlich das Blut לשמו gesprengt hat, und dem entsprechend bei jeder der 4 Opferhandlungen., sind untauglich. Wie ist unter ihrem und unter einem anderen Namen? Als Pesachopfer und als Friedensopfer28 שלמים ist hier natürlich nur als Beispiel für שלא לשמן gesetzt. Obwohl jedes Pesachopfer, wie Note 5 ausgeführt worden ist, nach dem 14. Nissan von selbst als שלמים gilt, ist doch das Pesachopfer, welches am 14. Nissan (בזמנו) als שלמים dargebracht wird, als שלא לשמו dargebracht zu betrachten.; …. unter einem anderen und unter ihrem Namen? Als Friedensopfer und als Pesachopfer29 Die spätere Erklärung „als Pesachopfer“ hebt die vorausgegangene Erklärung „als Friedensopfer“ selbst bei einer und derselben Opferhandlung nicht auf.. Denn bei vier Handlungen wird das Opfer untauglich30 wenn bei einer dieser 4 Handlungen der Opfernde eine das Opfer untauglich machende Absicht ausgesprochen hat.: beim Schlachten31 Das Schlachten gehört nicht zu den nur durch Priester zu vollziehenden Opferhandlungen, es ist keine עבודה, sondern darf auch durch Nichtpriester ausgeführt werden. Es heisst Lev. 1, 5: „und er (oder man) schlachte das junge Rind vor dem Ewigen“ und dann „und die Söhne Ahrons, die Priester, sollen das Blut hinbringen u. s. w.“, der Dienst der Priester beginnt also erst nach dem Schlachten. Das Schlachten ist aber die notwendige Vorbereitung zu den anderen Opferhandlungen, deshalb darf auch derjenige, der das Opfer schlachtet, sei es ein Priester oder ein Nichtpriester, keine das Opfer untauglich machende Absicht dabei ausgesprochen haben., Auffangen32 Das Auffangen des Blutes in einem dazu bestimmten Gefäss, dem מזרק = Sprenggefäss, musste durch einen Priester geschehen. Der Sifra deutet das והקריבו in dem angeführten Schriftverse: „die Priester sollen das Blut hinbringen“ auf das Auffangen des Blutes (והקריבו זו קבלת דם), da ja das Blut zum Hinbringen zum Altar aufgefangen wurde., Hintragen33 Das Hintragen des Blutes ist eine Opferhandlung, die man umgehen kann, indem man gleich neben dem Altar, an den das Blut gesprengt werden soll, schlachtet. Da aber das Hintragen eine nur durch einen Priester zu vollziehende Opferhandlung (עבודה) ist, so macht nach der Ansicht der Weisen auch eine dabei ausgesprochene Bestimmungsänderung das Opfer untauglich. und Sprengen; R. Simon erklärt: beim Hintragen bleibt es tauglich. Denn es sagte R. Simon: Ohne Schlachten, ohne Auffangen und ohne Sprengen geht es nicht, aber ohne Hintragen geht es, indem man an der Seite des Altars34 unmittelbar neben dem Altar, so dass man das Blut, ohne erst damit gehen zu müssen, von der Stelle, wo man es aufgefangen hat, an den Altar sprengen kann. Nach Maimon. (הלכות פסולי המוקדשין I, 23) muss auch in diesem Falle der Priester die עבודה des Hintragens erfüllen; hat er, ohne sich von seiner Stelle zu bewegen, das Blut an den Altar gesprengt, so wird dadurch das Opfer untauglich. Nach seiner Ansicht gibt das אבל אפשר שלא בחלוך in der Mischna nur die Ansicht des R. Simon wieder, während nach der Ansicht der anderen Weisen auch die עבודה des Hintragens des Blutes unter allen Umständen ausgeführt werden muss. schlachtet und sprengt. R. Elieser35 Einige lesen statt R. Elieser: R. Eleasar; nach Raschi zu Talmud 15b wäre damit der Sohn des vorgenannten R. Simon: R. Eleasar ben Simon gemeint, nach תוספות חדשים: R. Eleasar ben Samua. sagt: Ist der Gang, welchen der Hintragende es trägt, ein notwendiger36 Die Stelle, wo das Opfer geschlachtet worden ist, ist von dem Altar entfernt, so dass man erst den Weg dorthin machen muss, um das Blut zu sprengen, oder der Priester hat das Blut, anstatt es zum Altar hinzutragen, nach der entgegengesetzten Richtung getragen und trägt es jetzt wieder zurück., so macht die Absicht37 die er ausgesprochen hat, dass er die Handlung שלא לשמו ausführt. Überall, wo bei den Opfern der Ausdruck מחשבה „Absicht“ gebraucht wird, ist nach der Erklärung Raschi zu Pesachim 63a v. והכא nur die ausgesprochene Absicht darunter zu verstehen (כל מחשבה דקדשים מוציא בפיו הוא). [das Opfer] untauglich, ist er ein unnötiger38 indem er das Blut nur noch weiter vom Altar fortträgt., so macht die Absicht nicht untauglich39 R. Elieser wendet sich zunächst gegen die Ansicht des R. Simon, der aus der Tatsache, dass man die עבודה des Hintragens ganz umgehen kann, die Folgerung zieht, dass eine Bestimmungsänderung beim Hintragen auf die Tauglichkeit des Opfers überhaupt keinen Einfluss ausübt. Dem gegenüber vertritt er die Ansicht, dass auch beim Hintragen das Opfer untauglich werden kann, jedoch nur in dem Falle, wenn durch das Hintragen das Blut dem Altar näher gebracht wird; ist das Entgegengesetzte der Fall, so bleibt die Tauglichkeit des Opfers davon unberührt. Ob diese Unterscheidung nur die Ansicht R. Elieser’s ist und dieser also auch gegen die zuerst angeführte Ansicht in der Mischna sich wendet, oder ob auch die anderen Weisen ihm hierin zustimmen, ist unbestimmt; Maimon. (הלכות פסולי המוקדשין XIII, 9) nimmt Ersteres an und entscheidet gegen R. Elieser..